Die beiden nordrhein-westfälischen Landesjugendämter Westfalen sowie Rheinland haben mit Unterstützung des IN/S/O sowie sieben ausgesuchten Jugendämtern aus Nordrhein-Westfalen eine Kernprozessbeschreibung zur Aufgabenwahrnehmung der Jugendämtern nach der Reform des Vormundschaft- und Betreuungsrecht vorgenommen. 

Die jetzt veröffentlichen Kernprozessbeschreibungen (einschließlich mittlerer Bearbeitungszeiten) beschreiben die Aufgaben bei der „Anrufung des Familiengerichtes“, bei der „Prüfung und qualifizierter Vorschlag zur Auswahl von geeigneten Vormünder:innen“, bei der „Beratung, Unterstützung und Beaufsichtigung von Vormünder:innen“ sowie bei der „Führung von Vormundschaften durch das Jugendamt“.  Die Kernprozessbeschreibungen können dazu genutzt werden, die eigene Qualität der Aufgabenwahrnehmung im Jugendamtsbezirk zu beschreiben (Qualitätsentwicklung entsprechend § 79a SGB VIII) sowie eine qualifizierte Personalbemessung vorzunehmen (entsprechend § 79 SGB VIII). Die entsprechende Arbeitshilfe finden Sie auf der Homepage des Landesjugendamtes Rheinland unter Arbeitshilfen: Amtsvormundschaft | LVR Für direkte Rückfragen können Sie sich auch an Sabine Wißdorf oder Bruno Hastrich vom IN/S/O wenden.. 

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