Die beiden nordrhein-westfälischen Landesjugendämter Westfalen und Rheinland haben mit sieben Jugendämtern und Unterstützung des INSO Kernprozessbeschreibungen zur Aufgabenwahrnehmung der Jugendämtern nach der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrecht entwickelt. Download unter: Arbeitshilfen: Amtsvormundschaft | LVR 

Die jetzt veröffentlichen Kernprozessbeschreibungen (einschließlich mittlerer Bearbeitungszeiten) beschreiben die Aufgaben bei der „Anrufung des Familiengerichtes“, bei der „Prüfung und qualifizierter Vorschlag zur Auswahl von geeigneten Vormünder:innen“, bei der „Beratung, Unterstützung und Beaufsichtigung von Vormünder:innen“ sowie bei der „Führung von Vormundschaften durch das Jugendamt“.  Die Kernprozessbeschreibungen können dazu genutzt werden, die eigene Qualität der Aufgabenwahrnehmung im Jugendamtsbezirk zu beschreiben (Qualitätsentwicklung entsprechend § 79a SGB VIII) sowie eine qualifizierte Personalbemessung vorzunehmen (entsprechend § 79 SGB VIII). Die entsprechende Arbeitshilfe finden Sie auf der Homepage des Landesjugendamtes Rheinland unter Arbeitshilfen: Amtsvormundschaft | LVR Für Rückfragen können Sie sich bei INSO an Sabine Wißdorf wenden. 

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