Die auf der NRW-Jahrestagung der Jugendamtsleitungen präsentierten Qualitätsstandards sind nun veröffentlicht.
Das LWL-Landesjugendamt Westfalen hat mit den Stadtjugendämtern Bielefeld, Dülmen, Ibbenbüren, Marl und Paderborn sowie den Kreisjugendämtern Gütersloh, Lippe und Warendorf mit der Unterstützung von IN/S/O eine qualitative Prozessbeschreibung für die Aufgaben Inobhutnahme, Leistungserbringung, Amtsvormundschaft sowie Wirtschaftliche Jugendhilfe für unbegleitete ausländische Minderjährige entwickelt. In gemeinsamen Workshops wurden die notwendigen Ablaufprozesse zur Leistungserbringung und Leistungssteuerung unter Berücksichtigung des am 1. November 2015 in Kraft getretenen Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher und dem 5. AG KJHG NRW definiert und beschrieben. Die Ergebnisse wurden auf der NRW-Jugendamtsleitertagung im März 2016 vorgestellt und stehen nun als Datei allen Jugendämtern in NRW zur Verfügung (https://www.lwl.org/LWL/Jugend/Landesjugendamt/LJA/erzhilf/zas-andere-aufgaben/wjh/#anker-10). Es enthält weiterführende Links udn Materialien.
Für direkte Rückfragen können Sie sich auch an Marco Szlapka vom IN/S/O wenden (marco.szlapka@in-s-o.de).