Das Bayerische Landesjugendamt hat in Kooperation mit IN/S/O eine neue Kernprozessbeschreibung zur Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz (§ 52 SGB VIII) veröffentlicht. Aufgegriffen wurden die gesetzlichen Änderungen durch das „Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren“, das am 17.12.2019 in Kraft getreten ist. Die qualitativen Prozessabläufe und mittleren Bearbeitungszeiten für die Jugendhilfe im Strafverfahren wurden angepasst. Den Link zum Download finden Sie am Ende des Textes. Ansprechpartner bei IN/S/O:  marco.szlapka@in-s-o.de.

Es handelt sich dabei bereits um das achte PeB-Handbuch zur „Personalbemessung für die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Bayern“.  Die Prozessbeschreibung beinhaltet Aussagen zur Ablauforganisation, zu Standards sowie zu mittleren Bearbeitungszeiten für die Jugendhilfe im Strafverfahren unter Berücksichtigung der gesetzlichen Änderungen vom 17.12.2019 (Umsetzung der EU-Verordnung) und ist wieder abgestimmt mit den kommunalen Spitzenverbänden in Bayern sowie dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (GPA in Bayern). Die Kooperationspartner von PeB erfüllen damit erneut den Anspruch, auf gesetzliche Veränderungen zu reagieren, vorhandene PeB-Kernprozessbeschreibungen anzupassen und somit einen Beitrag zur Qualitätssicherung in der (bayerischen) Kinder- und Jugendhilfe zu leisten. Das PeB-Handbuch steht als kostenloses Download zur Verfügung (https://www.blja.bayern.de/service/broschueren/neue/45678/index.php). Für direkte Rückfragen können Sie sich auch an Marco Szlapka vom IN/S/O wenden (marco.szlapka@in-s-o.de) oder Ihre*n IN/S/O-Berater*in.

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