Verfahrenslotse und „große“ Lösung

04.10.2021

Die fachliche Entwicklung der Eingliederungshilfe für junge Menschen benötigt weitere Impulse und den Diskurs auf Fachkraftebene. Wie sich bei einer Diskussionsveranstaltung von IN/S/O zeigte, besteht noch größere Unsicherheit wie es gelingen kann, die ganzheitliche Hilfe umzusetzen ohne das sich die Fachkräfte überfordert fühlen. In den kommenden Monaten werden wir Ihnen Gelegenheiten bieten, sich in unterschiedlichen Formaten über ihre Erfahrungen und Planungen auszutauschen. Die gewonnenen Erkenntnisse bringen in unsere Beratungsprojekte ein. egh@in-s-o.de

KJSG in der Umsetzung

Am 10.6.21 ist nach langjähriger Diskussion die SGB VIII-Reform in Kraft getreten. Die Aktualisierung der Qualitäts-Handbücher und die Weiterentwicklung der Praxis in der Kinder- und Jugendhilfe wird durch IN/S/O fachlich begleitet. Neue Prozesse definieren, Fachkräfte qualifizieren und fachliche Strategien überprüfen. Besonders aber unsere Kernkompetenz der Verknüpfung von Qualitätsentwicklung und Personalbemessung sind vielerorts gefragt. info@in-s-o.de

Personalbemessung nun formal Pflicht

10.05.2021

Auf Empfehlung des Jugendausschusses wurde in der letzten Beratungsrunde noch in § 79 Abs. 3 SGB VIII die Vorschrift zur Personalbemessung eingefügt. Bisher war die Verpflichtung zur ausgemessenen Personalausstattung dort verankert und in Verbindung mit § 79a SGB VIII im Grunde nur mit einem qualifizierten Personalbemessungsverfahren zu erfüllen. Das IN/S/O-Prozessmodell, in einem Praxisforschungsprojekt zusammen mit dem Bayerischen Landesjugendamt bereits 2009/10 entwickelt, wird bereits von rund 25% der kommunalen Jugendämter genutzt. Aktuell überarbeiten wir die NULL-Versionen unserer Qualitäts-Handbücher, damit sie die neue Rechtslage fachlich angemessen abbilden. Wenn Sie unsere langjährige Erfahrung nutzen wollen und das Referenzmodell qualifizierter Personalbemessung nutzen wollen, mailen Sie uns Ihre Kontaktdaten, damit wir telefonisch mit Ihnen ein unverbindliches Angebot abstimmen können: peb@in-s-o.de 

Eingliederungshilfe weiterentwickeln

Die sogenannte „große Lösung“ für junge Menschen mit Behinderungen ist nun angeschoben. Ihre Umsetzung wird aber noch bis 2028 dauern. Kreisfreie Städte und Kreise, die bereits örtliche Träger der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe sind, sollten bereits jetzt ihre Zuständigkeiten nutzen, um die verschiedenen Leistungen aus einer Hand zu administrieren. Sie können so einen wertvollen Beitrag für ihre jungen Menschen und die anstehende Gesetzesdebatte liefern. Sie wollen diesen Change-Prozess in Gang bringen, dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf, damit wir Sie in Ihrem Vorhaben unterstützen können: egh@in-s-o.de oder 0221/920 42 421.

SGB VIII-Reform beschlossen

Der Bundesrat hat am Fr. 7.5.21 die jahrelange Diskussion um die SGB VIII-Reform beendet. Umfangreiche Änderungen sind nun durch die Kinder- und Jugendhilfe zu bewältigen. Das IN/S/O arbeitet bereits mit Hochdruck daran die öffentlichen und freien Träger auch bei diesem Entwicklungsschritt mit fachlichen Empfehlungen und qualifizierter Beratung zu unterstützen.

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