Verfahrenslotse und „große“ Lösung
04.10.2021
Die fachliche Entwicklung der Eingliederungshilfe für junge Menschen benötigt weitere Impulse und den Diskurs auf Fachkraftebene. Wie sich bei einer Diskussionsveranstaltung von IN/S/O zeigte, besteht noch größere Unsicherheit wie es gelingen kann, die ganzheitliche Hilfe umzusetzen ohne das sich die Fachkräfte überfordert fühlen. In den kommenden Monaten werden wir Ihnen Gelegenheiten bieten, sich in unterschiedlichen Formaten über ihre Erfahrungen und Planungen auszutauschen. Die gewonnenen Erkenntnisse bringen in unsere Beratungsprojekte ein. egh@in-s-o.de
KJSG in der Umsetzung
Am 10.6.21 ist nach langjähriger Diskussion die SGB VIII-Reform in Kraft getreten. Die Aktualisierung der Qualitäts-Handbücher und die Weiterentwicklung der Praxis in der Kinder- und Jugendhilfe wird durch IN/S/O fachlich begleitet. Neue Prozesse definieren, Fachkräfte qualifizieren und fachliche Strategien überprüfen. Besonders aber unsere Kernkompetenz der Verknüpfung von Qualitätsentwicklung und Personalbemessung sind vielerorts gefragt. info@in-s-o.de
Personalbemessung nun formal Pflicht
10.05.2021
Auf Empfehlung des Jugendausschusses wurde in der letzten Beratungsrunde noch in § 79 Abs. 3 SGB VIII die Vorschrift zur Personalbemessung eingefügt. Bisher war die Verpflichtung zur ausgemessenen Personalausstattung dort verankert und in Verbindung mit § 79a SGB VIII im Grunde nur mit einem qualifizierten Personalbemessungsverfahren zu erfüllen. Das IN/S/O-Prozessmodell, in einem Praxisforschungsprojekt zusammen mit dem Bayerischen Landesjugendamt bereits 2009/10 entwickelt, wird bereits von rund 25% der kommunalen Jugendämter genutzt. Aktuell überarbeiten wir die NULL-Versionen unserer Qualitäts-Handbücher, damit sie die neue Rechtslage fachlich angemessen abbilden. Wenn Sie unsere langjährige Erfahrung nutzen wollen und das Referenzmodell qualifizierter Personalbemessung nutzen wollen, mailen Sie uns Ihre Kontaktdaten, damit wir telefonisch mit Ihnen ein unverbindliches Angebot abstimmen können: peb@in-s-o.de
Eingliederungshilfe weiterentwickeln
Die sogenannte „große Lösung“ für junge Menschen mit Behinderungen ist nun angeschoben. Ihre Umsetzung wird aber noch bis 2028 dauern. Kreisfreie Städte und Kreise, die bereits örtliche Träger der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe sind, sollten bereits jetzt ihre Zuständigkeiten nutzen, um die verschiedenen Leistungen aus einer Hand zu administrieren. Sie können so einen wertvollen Beitrag für ihre jungen Menschen und die anstehende Gesetzesdebatte liefern. Sie wollen diesen Change-Prozess in Gang bringen, dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf, damit wir Sie in Ihrem Vorhaben unterstützen können: egh@in-s-o.de oder 0221/920 42 421.
SGB VIII-Reform beschlossen
Der Bundesrat hat am Fr. 7.5.21 die jahrelange Diskussion um die SGB VIII-Reform beendet. Umfangreiche Änderungen sind nun durch die Kinder- und Jugendhilfe zu bewältigen. Das IN/S/O arbeitet bereits mit Hochdruck daran die öffentlichen und freien Träger auch bei diesem Entwicklungsschritt mit fachlichen Empfehlungen und qualifizierter Beratung zu unterstützen.
Strategiekarten für den Arbeitsbereich Hilfen zur Erziehung
06.10.2020
Die HzE-Strategiekarte wurde um eine Strategiekarte Wächteramt erweitert, die den Bereich der Meldungen bei Kindeswohlgefährdungen und Inobhutnahmen umfasst. Weitere Kommunen haben ab diesem Jahr die Möglichkeit sich an dem Projekt zu beteiligen und die Strategiekarten vor Ort einzusetzen. Weitere Infos bei Marco Szlapka vom IN/S/O (marco.szlapka@in-s-o.de) oder über den unten stehenden Link. weiterlesen …
Aktualisierte Prozesse für Jugendhilfe im Strafverfahren
19.07.2020
Das Bayerische Landesjugendamt hat in Kooperation mit IN/S/O eine neue Kernprozessbeschreibung zur Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz (§ 52 SGB VIII) veröffentlicht. Aufgegriffen wurden die gesetzlichen Änderungen durch das „Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren“, das am 17.12.2019 in Kraft getreten ist. Die qualitativen Prozessabläufe und mittleren Bearbeitungszeiten für die Jugendhilfe im Strafverfahren wurden angepasst. Den Link zum Download finden Sie am Ende des Textes. Ansprechpartner bei IN/S/O: marco.szlapka@in-s-o.de.
Teilhabeplanung des SGB IX qualifiziert umsetzen
31.05.2020
Mit Fach- und Führungskräften aus der Eingliederungshilfe haben wir gestützt auf das IN/S/O-Qualitätsmodell die Anforderungen des SGB IX an den örtlichen Träger der Eingliederungshilfe beschrieben. Das Handbuch kann als Grundlage genutzt werden um unter Berücksichtigung der länderspezifischen Vorschriften den Personalbedarf zu ermitteln und die qualitative Steuerung auszubauen. Ansprechpartner bei IN/S/O: Bruno Hastrich bruno.hastrich@in-s-o.de.
Evaluation der sozialraumorientierten Jugendhilfe im Heidekreis
30.09.2019
Mit einer breit angelegten Partizipation ist die Evaluation der sozialräumlich orientierten Kinder- und Jugendhilfe gestartet. Träger, Jugendhilfeausschuss, Kreistagsfraktionen und kreisangehörige Städte und Gemeinden werden befragt zu ihrer Einschätzung zum Familien- und Kinderservice – unter diesem Namen werden die Angebote im Heidekreis gemeinsam beworben. Die Netzwerkpartner werden im Oktober zu Fachgesprächen eingeladen. Auch die Bevölkerung kann sich mittels einer online-Befragung beteiligen.
Sozialämter gefordert
06.04.2019
Nach Flüchtlingswelle und BTHG-Reform, bei andauernder Diskussion zu Armut und Integration sollen Sozialämter zugleich treibende Kräfte der Entwicklung von Quartieren und Kommunen sein. Dies und mehr zu gestalten, erfordert Leitvorstellungen, Personalentwicklung, Steuerungsinstrumente und Beteiligungsmethoden. Aus unserer Erfahrung mit Organisationsentwicklungs- und Veränderungsprojekten mit Sozial- und Jugendämtern können wir Ihnen passgenaue Methoden und Impulse anbieten. Fordern Sie uns: info@in-s-o.de oder 0221/92 0 42 421