Mit der erweiterten Vorschrift zur Personalbemessung im § 79 Abs. 3 SGB VIII ist die Nachfrage nach der Kernkompetenz des IN/S/O noch einmal stark gestiegen

Auf der Basis der Erkenntnisse aus dem Praxisforschungsprojekt im Auftrag des Bayerischen Landesjugendamtes 2009/2010 (Ergebnisse und Fortschreibungen werden laufend auf der Website des Bayerischen Landesjugendamtes publiziert) konnten wir in den vergangenen Jahren rund ein Drittel der deutschen Jugendämter begleiten. Dieser riesige Datensatz ist aktuell bei der Umsetzung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes stark gefragt. Wenn auch Sie von diesen Erfahrungen profitieren wollen, senden Sie uns Ihre Kontaktdaten an info@in-s-o.de, damit wir mit Ihnen ein Telefongespräch oder online-Meeting vereinbaren können, um Ihnen ein unverbindliches Angebot zu unterbreiten.

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