Anpassung an Rechtslage seit 01.11.15 redaktionell abgeschlossen. Gedruckte Fassung voraussichtlich ab April 2016 verfügbar.

Die Kinder- und Jugendhilfe sieht sich seit Ende 2013 verstärkt mit Leistungsansprüchen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen konfrontiert – eine Zielgruppe, die zuvor in der Leistungserbringung der Jugendämter nur eine untergeordnete Rolle spielten.

Vor diesem Hintergrund war es im Rahmen des Projektes zur „Personalbemessung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Bayern – PeB“ erforderlich, die vorhandenen Kernprozessbeschreibungen für die Jugendhilfe daraufhin zu überprüften, ob die vorhandenen Beschreibungen ausreichen, um den qualitativen Leistungsanspruch dieser Zielegruppe und der damit verbundenen Leistungssteuerung durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ausreichend zu beschreiben. Die gemeinsame Überprüfung der Kooperationspartner, bestehend aus IN/S/O, Bayerisches Landesjugendamt, Bayerischer Landkreistag sowie dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband, im engen Austausch mit ausgewählten Jugendämtern ergab, dass für die Bereiche Inobhutnahme sowie Amtsvormundschaft für unbegleitete Minderjährige neue Kernprozesse zu beschreiben und für die Wirtschaftliche Jugendhilfe eine Anpassung der vorhandenen Kernprozessbeschreibung notwendig war. Unter Beteiligung von Experten aus den ausgewählten Jugendämtern sind diese Beschreibungen nun erfolgt und liegen in Form eines PeB Handbuches für den Arbeitsbereich Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge vor. Weitere Informationen dazu sind über das Bayerische Landesjugendamt, Frau Zeh-Hauswald oder Herr Graf, oder direkt über IN/S/O bei Herrn Szlapka (marco.szlapka@in-s-o.de) zu erhalten.

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