Die gesetzlichen Änderungen im Unterhaltsvorschuss sind nun 6 Monate in Kraft. Die Antragswelle ist hoffentlich bewältigt. Nun gilt es, die Qualitätsstandards und Prozessdefinitionen anzupassen, so dass eine qualifizierte Personalbedarfsberechnung in die Stellenplanberatungen eingebracht werden kann.
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