Die sogenannte „große Lösung“ für junge Menschen mit Behinderungen ist nun angeschoben. Ihre Umsetzung wird aber noch bis 2028 dauern. Kreisfreie Städte und Kreise, die bereits örtliche Träger der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe sind, sollten bereits jetzt ihre Zuständigkeiten nutzen, um die verschiedenen Leistungen aus einer Hand zu administrieren. Sie können so einen wertvollen Beitrag für ihre jungen Menschen und die anstehende Gesetzesdebatte liefern. Sie wollen diesen Change-Prozess in Gang bringen, dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf, damit wir Sie in Ihrem Vorhaben unterstützen können: egh@in-s-o.de oder 0221/920 42 421.

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