Die Herausforderung für die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe durch die unbegleiteten Minderjährigen greift das Institut für Sozialplanung und Organisationsentwicklung (IN/S/O) auf und lädt die Leitungskräfte udn JugendhilfeplanerInnen zu einer Fachtagung nach Köln ein. Prozessqualität in der Leistungserbringung, Berechnung von Personalbedarfen, Fallerfassung und Entwicklung von Prognosen sowie weitere Handlungsoptionen der Jugendhilfe stehen in deren Mittelpunkt.
Den Ablauf können Sie mit diesem LINK herunterladen. Kostenlose Anmeldung bitte unter info@in-s-o.de oder per Fax 032121482738.
Die Kinder- und Jugendhilfe sieht sich seit Ende 2013 verstärkt mit Leistungsansprüchen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen konfrontiert. Bis Ende 2015 spielten Leistungsansprüche für diese Personengruppe eine sehr unterschiedliche Rolle für die Jugendämter. Während einige Jugendämter vielfach mit Inobhutnahmen und Leistungsansprüchen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zu tun hatten, war dies für die Mehrheit der Jugendämter praktisch bedeutungslos.
Mit in Kraft treten des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher zum 1. November 2015 (Änderungen im SGB VIII) hat sich diese Situation geändert. Inobhutnahme, Leistungserbringung, Amtsvormundschaft sowie Wirtschaftliche Jugendhilfe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge betrifft nun jedes Jugendamt.
Im Rahmen der Fachtagung erhalten Sie u.a. vertiefende Informationen und die Ergebnisse aus dem Projekt „ProLumA“ des Landesjugendamtes Westfalen-Lippe (Prozessbeschreibungen zur Leistungserbringung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge/Ausländer/Ausländerinnen durch die öffentliche Jugendhilfe) sowie zum bayerischen Projekt „PeB“ (Personalbemessung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Bayern – Leistungsbereiche für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) vorgestellt.
Vier Schwerpunkte für die Arbeit mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge werden im Rahmen der Fachtagung vorgestellt und mit den Teilnehmer/innen diskutiert.
- Prozessgestützte Qualitätsstandards für die vorläufige Inobhutnahme (§ 42a SGB VIII), die Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII), die Meldungen und Abrechnungen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe sowie das Führen einer Amtsvormundschaft für umA
- Personalbedarfsermittlung für die vorgenannten Leistungen
- Erfassung der Leistungserbringung und Entwicklung von Prognosen
- Flüchtlinge als Zielgruppe der Jugendhilfeplanung: Handlungsoptionen für alle Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe