Die Herausforderung für die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe durch die unbegleiteten Minderjährigen greift das Institut für Sozialplanung und Organisationsentwicklung (IN/S/O) auf und lädt die Leitungskräfte und JugendhilfeplanerInnen der Jugendämter zu zwei weiteren Fachtagungen nach Hannover am 13.09.2016 (insb. aus den nördlichen und östlichen Bundesländern) und Stuttgart am 27.09.2016 (südliche Bundesländer) ein. Prozessqualität, Berechnung von Personalbedarfen, Fallerfassung und Entwicklung von Prognosen sowie Handlungsoptionen der Jugendhilfe stehen in deren Mittelpunkt.
Den Ablauf können Sie nach Anklicken einer der beiden folgenden Links herunterladen: Hannover / Stuttgart. Kostenlose Anmeldung bitte unter info@in-s-o.de oder per Fax 032121482738.
Die Kinder- und Jugendhilfe sieht sich seit Ende 2013 verstärkt mit Leistungsansprüchen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen konfrontiert. Bis Oktober 2015 konzentrierten sich die Leistungsansprüche für diese Personengruppe auf wenige Jugendämter.
Mit in Kraft treten des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher zum 1. November 2015 (Änderungen im SGB VIII) hat sich diese Situation geändert. Inobhutnahme, Leistungserbringung, Amtsvormundschaft sowie Wirtschaftliche Jugendhilfe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge betreffen nun jedes Jugendamt.
Nach dem erfolgreichen Auftakt am 23.06.2016 in Köln laden wir Sie nun zur Tagung im Norden und Süden ein. Im Rahmen der Fachtagung werden Ihnen u.a. die Ergebnisse aus dem Projekt „ProLumA“ des Landesjugendamtes Westfalen-Lippe (Prozessbeschreibungen zur Leistungserbringung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge/Ausländer/Ausländerinnen durch die öffentliche Jugendhilfe) und dem bayerischen Projekt „PeB“ (Personalbemessung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Bayern – Leistungsbereiche für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) vorgestellt. Andere relevante Veröffentlichungen werden einbezogen.
Vier Schwerpunkte für die Arbeit mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge werden im Rahmen der Fachtagung vorgestellt und mit den Teilnehmer/innen diskutiert.
- Prozessgestützte Qualitätsstandards für die vorläufige Inobhutnahme (§ 42a SGB VIII), die Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII), die Meldungen und Abrechnungen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe sowie das Führen einer Amtsvormundschaft für umA
- Personalbedarfsermittlung für die vorgenannten Leistungen
- Erfassung der Leistungserbringung und Entwicklung von Prognosen
- Flüchtlinge als Zielgruppe der Jugendhilfeplanung:
Handlungsoptionen für alle Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe
Zu dem wollen wir Ihnen ein Forum bieten, miteinander über Ihre Erfahrungen und gute Modelle miteinander ins Gespräch zu kommen.