Auf Empfehlung des Jugendausschusses wurde in der letzten Beratungsrunde noch in § 79 Abs. 3 SGB VIII die Vorschrift zur Personalbemessung eingefügt. Bisher war die Verpflichtung zur ausgemessenen Personalausstattung dort verankert und in Verbindung mit § 79a SGB VIII im Grunde nur mit einem qualifizierten Personalbemessungsverfahren zu erfüllen. Das IN/S/O-Prozessmodell, in einem Praxisforschungsprojekt zusammen mit dem Bayerischen Landesjugendamt bereits 2009/10 entwickelt, wird bereits von rund 25% der kommunalen Jugendämter genutzt. Aktuell überarbeiten wir die NULL-Versionen unserer Qualitäts-Handbücher, damit sie die neue Rechtslage fachlich angemessen abbilden. Wenn Sie unsere langjährige Erfahrung nutzen wollen und das Referenzmodell qualifizierter Personalbemessung nutzen wollen, mailen Sie uns Ihre Kontaktdaten, damit wir telefonisch mit Ihnen ein unverbindliches Angebot abstimmen können: peb@in-s-o.de